Mitglied werden

Die FF-Strom ist immer auf der Suche nach aktiven Mitgliedern die uns bei unserer ehrenamtlichen Arbeit tatkräftig unterstützen möchten. Bei Interesse ist es kein Problem uns an einem oder mehreren Dienstabenden, ganz unverbindlich, über die Schulter zu schauen. Scheib einfach eine kurze Nachricht und wir sprechen einen Termin ab!

Unsere Dienstabende finden jeden ersten und jeden dritten Freitag im Monat statt. Der Dienst beginnt um 20:00 Uhr und endet in der Regel um 22:00 Uhr

Anforderungen:

    • Jeder Feuerwehrangehörige hat sich vor der Aufnahme in die Feuerwehr einem ärztlichen Test zu unterziehen
    • Einwohner in Strom oder engerer Umgebung (angrenzende Stadtteile)
    • Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung an internen und externen Kursen
    • Kameradschaftlich und teamfähig
    • Bereitschaft einen Pieper zu tragen und somit im Ersteinsatzelement mitzuwirken

Rechte und Pflichten

Welche Pflichten habe ich als Feuerwehrfrau / -Mann?

    • Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
    • Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
    • Dienstliche Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
    • Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen
    • Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
    • Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
    • Pünktlichkeit
    • Kameradschaftliches Verhalten gegenüber allen anderen Feuerwehrmännern und Feuewehrfrauen

Welche Rechte habe ich als Feuerwehrfrau / -Mann?

    • Aktive Mitgliedschaft
    • Ausstattung mit der persönlichen Dienst- und Schutzkleidung
    • Freistellung für Einsatzdienst und Wiederherstellung der Arbeits- / Dienstfähigkeit durch den Arbeitgeber; mit Einschränkungen auch Freistellung für Ausbildungsveranstaltungen
    • das Wahlrecht
    • Vorschlags- und Stimmrecht
    • Unfallversicherungsschutz
    • Erstattung von Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstanden sind
    • Beurlaubung aus privaten Gründen
    • Beendigung der Mitgliedschaft

Muss ich als aktives Mitglied Lehrgänge besuchen?

Drei Lehrgänge sind als aktives Mitglied Pflicht: die Truppmann – u. Truppführer-Ausbildung und der Atemschutzlehrgang. In ihnen bekommen Sie das nötige Grundwissen vermittelt, das Sie benötigen um sicher an Einsätzen teilnehmen zu können. Weitere erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge (Maschinist A+B, Funk etc.) sind des weiteren Grundlage für Beförderungen.

Die allgemeine Ausbildung des Feuerwehrangehörigen erfolgt durch Ausbildungs- und Übungs- dienste am Standort. Bei der Ausbildung wird dem Feuerwehrangehörigen das theoretische und praktische Wissen vermittelt, welches er für den Einsatzdienst benötigt. Die Ausbildungs- und Übungsdienste finden in regelmäßigen Abständen (jeden ersten u. zweiten Freitag im Monat von 20.00 bis 22:00 Uhr und an einigen ausgewählten Samstagen) statt. Bei den Ausbildungslehrgängen handelt es sich um mehrtägige Lehrgänge die an der Landesfeuerwehrschule Bremen in Bremerhaven und der Berufsfeuerwehr Bremen absolviert werden.

Bekomme ich eine Vergütung für meinen Dienst?

Nein, die Mitarbeit in der freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Nur bei Übernahme einer Funktion (z.B. als Gerätewart oder als Wehrführer / Stellvertreter) auf Orts-, Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene werden Aufwandsentschädigungen gezahlt.

Wie bin ich abgesichert, wenn ich während des Feuerwehrdienstes einen Unfall habe?

Für diese Fälle gibt es die Feuerwehr-Unfallkasse. Sie springt bei Unfällen ein, die auf dem Weg zum oder während des Dienstes/Einsatzes, sowie auf dem direkten Weg nach Hause passieren.