Geschichte der Wehr

Die Anfänge der Pflichtfeuerwehr in „Strohm“

Die Gründungsmitglieder um 1948

Im Protokoll einer Gemeindeversammlung der Gemeinde Strohm vom 18. Dez. 1877 ist von einer „Strohmer Löschanstalt“ mit einer „Löschmannschaft“ die Rede. Es wurde über die Anstellung neuer Brandmänner sowie die Vergütung im Einsatzfalle gesprochen. Der Ortsteil Strom wurde bis zum 14. Jan. 1898 mit „h“, also Strohm, geschrieben. Ab dem 11. Juli 1898 wurde Strom ohne „h“ geschrieben.

Im Protokollbuch der Gemeinde Strom taucht die Pflichtfeuerwehr erst am 7. April 1907 wieder auf: Es wurde beschlossen, dass alle Gemeindebürger 45. Lebensjahr sofort von allen Pflichten, die das Feuerlöschwesen auferlegt, entbunden sind. Bei einer Gemeindeversammlung am 5. November 1911 unter Tagesordnung, Feuerlöschwesen, wurde eine Erhöhung der Stundenlöhne beantragt. Die Stundenlohnung von 30 Pfennig sei nicht mehr ausreichend.

Am 23. Mai 1921 wurden bei einer Gemeindesitzung unter Punkt Feuerlöschwesen neue Entschlüsse gefasst: Als Vergütung bei Proben wird 1 Mark und als Strafe 5 Mark festgesetzt. Als Vertreter können nur Hausmitglieder zwischen 21 und 45 Jahre gestellt werden. Sie übten jährlich einige Male mit der Handdruck- und Kübelspritze.
Noch in den dreißiger Jahren hatte man in Strom kein eigenes Feuerwehrfahrzeug. Die alte Handdruckspritze wurde mit Pferden oder von Hand gezogen. Die Pumpe mußte von den Feuerwehrleuten selbst betätigt werden, so auch die tragbare Kübelspritze, sie wurde mit der Schiebkarre oder von Hand zur Einsatzstelle gebracht. Als Wasserentnahmestellen dienten eigens geschaffene Löschwasserbrunnen, außerdem die Ochtum und die Landwehr mit ihren Zu- und Abflüssen.

Die Feuerwehr zu Kriegszeiten

Eine Änderung im „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ vom 23. November 1938 ergibt, dass aus der Feuerwehr eine Feuerschutzpolizei wird. Der Reichsminister des Innern bestimmt, welche Gemeinden eine Feuerschutzpolizei einrichten müssen. Er bestimmt ferner, in wie weit die bisherigen Berufsfeuerwehren in die Feuerschutzpolizei übergeleitet werden.
Feuerwehren sind freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren. Jede Gemeinde, in der eine Feuerschutzpolizei nicht besteht, hat eine leistungsfähige und den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgerüstete freiwillige Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr oder beide Feuerwehren nebeneinander aufzustellen.

Am 6. Dez. 1939 wird der Gemeindeverwaltung-Strom von der Fa. Julius Müller aus Döbeln in Sachsen eine Motorpumpe mit entsprechendem Zubehör zur Verfügung gestellt.

Durch die Geschehnisse des Krieges und der Stationierung von Nachrichten- und Flugabwehreinheiten hatte der Ort, Strom, an strategischer Bedeutung für Bremen gewonnen, so daß ein LF8TS-Fahrzeug – Typ Mercedes, 6 Zylinder, angeschafft wurde, dieses wird mit einer Übernahmebescheinigung mit dem Datum 10.08.43 bestätigt. Da aber im alten Spritzenhaus-Strom 20 – keine Unterstellmöglichkeit war, wurde das Fahrzeug im Keller des Schulgebäudes 26A untergebracht.
Bei Feuer wurde dieses Fahrzeug von den Soldaten der Deutschen Wehrmacht gefahren und von den Pflichtfeuerwehrleuten und den dienstfreien Soldaten bedient. Trotz der zahlreichen Einsätze war das Fahrzeug nach Kriegsende wohlbehalten zurückgeblieben.

Nach Kriegsende – Die Gründung der „FF-Strom“

Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 schmolz die Pflichtfeuerwehr auf 17 Mann zusammen. Es waren nicht genug Feuerwehrleute vorhanden, die neben der Motorspritze noch die beiden Handpumpen bedienen konnten. Aus diesem Grunde berief man sich auf das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen aus dem Jahre 1939, nach dem sämtliche männlichen Einwohner vom 17. bis 65. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst herangezogen werden könnten, denn für eine Aufstellung einer Wehr mußten mindestens 18 Mann vorhanden sein.

In einem Schreiben von der Berufsfeuerwehr Bremen, an den Wehrführer Mester, wurde am 19. März 1948 darauf hingewiesen, dass für alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich der Schutz gegen Unfall, Invalidität u. Tod im Falle eines Einsatzes bei voller Dienstversicherung in der Eigenunfallversicherung des Landes Bremen besteht.

Am 23. Mai 1948 war es soweit, die Pflichtfeuerwehr wurde aufgelöst, und die Freiwillige Feuerwehr Strom wurde von 42 Anwesenden, in der Gaststätte Ahrens, Strom 21, gegründet.
Die Gründungswehr wurde von Friedrich Mester geführt und sein Stellvertreter war Gerhard Buckmann.

Wehrführer:Friedrich Mester23.05.48 – 21.11.48
Hinrich Blendermann21.11.48 – 28.04.49
Arend Sanders28.04.49 – 01.02.51
Willi Segelken20.02.51 – 05.02.53
Werner Leinhäuser05.02.53 – 01.08.53 (kommisionarisch)
Hermann Schnakenberg01.08.53 – 14.06.82
Bernhard Meyer15.06.82 – 31.05.94
Albert Struthoff01.06.94 – 31.05.06
Torsten Evers01.06.06 – …
Stellvertreter:Gerhard Buckmann23.05.48 – 21.11.48
Arend Sanders21.11.48 – 28.04.49
Werner Leinhäuser28.04.49 – 01.08.53
Rudi Kung05.02.53 – 01.08.53 (kommisionarisch)
Rudi Kung01.08.53 – 02.08.83
Hans-Werner Stürken02.08.83 – 08.10.10
Marcus Haase08.10.10 – …
Gruppenführer:Johann Luley01.08.53 – 26.07.87
Albert Struthoff01.11.86 – 01.06.94
Heino Luley01.10.91 – 03.02.06
Dieter Horstmann15.10.93 – 31.01.99
Rainer Horstmann01.02.99 – 28.02.03
Torsten Evers01.03.03 – 30.05.06
Albert Meinken03.02.06 – 22.02.11
Jens Hohendorn15.12.06 – 26.09.12
Alfred Klose15.12.06 – …
Wilken Köhler25.08.16 – …

Folgende Gründungsmitglieder sind der Freiwilligen Feuerwehr Strom treu geblieben bis zum Ausscheiden durch erreichen des 60. Lebensjahres: Fredi Engelbart †, Dietrich Horstmann †, Rudi Kung †, Johann Luley †, Friedel Meinken †, Hermann Schnakenberg †, Johann Struthoff †, Christian Wilkens †, Fritz Stürken †

Für alle Wehrmitglieder die den Aktiven Dienst aus Altersgründen ( 60 Jahre ) nicht mehr ausüben dürfen können diese in die Altersabteilung wechseln. Zur Zeit sind Hans Hahn, Bernhard Meyer, Christian Bergmann, Wilken Köhler sen., Klaus Dieter Meinken, Heino Luley, Peter Redecker, Hans Werner Stürken und Albert Struthoff.